19.12.2007
Kompressor-Bedienungsanleitung
Jürgen P:
Leider gibt es beim Betrieb von Atemluftkompressoren in Vereinen nur
unzureichende Aussagen über die rechtliche Lage bei der Nutzung des
Kompressors und speziell zu den Haftungsfragen.
Hierzu habe ich bereits mehrfach mit dem Vorstand des VDST/Fachbereich Recht,
mit Feuerwehrlehrtauchern, dem Kompressorhersteller etc. gesprochen. Leider
gibt es hierzu unterschiedliche Auffassungen und Aussagen.
Für mich ist es aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für
Druckluftkompressoren und der Druckgeräterichtlinie (DGRL 97/23/EG) nicht
ersichtlich, welche Maßnahmen wir "als Verein" durchführen müssen,
damit wir den Kompressor betreiben und benutzen können.
In gewerblichen Betrieben ist aber nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
und den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) erforderlich, die Nutzer
bzw. Beschäftigten einmal jährlich zu unterweisen und eine Betriebsanweisung
zu erstellen.
Da die Gerätewarte und der Vorstand ggf. mit ihrem persönlichen Vermögen bei
Schäden oder Unfällen haften müssen, ist zumindest eine Dokumentation über
eine durchgeführte Unterweisung an unsere Außenfüllanlage sinnvoll.
Ob dieses zwingend erforderlich ist, konnte uns aber bisher leider niemand
sagen.
Als Anlage erhaltet ihr daher noch einmal die Bedienungsanleitung und die
"Unterweisung" für die Außenfüllanlage.
Die Bedienungsanleitung findet ihr auch in der Dokumententasche in der Tür
der Außenfüllanlage. |
 |